Shishatabak: Minze und Menthol-Verbot seit dem 20. Mai 2020

Shishatabak: Minze und Menthol-Verbot seit dem 20. Mai 2020

Das wichtigste zuerst: Die Schweiz ist nicht betroffen. Aber wie kommt es überhaupt zu einer solchen Entscheidung?

Laut Gesetz darf unser grosser Nachbar Deutschland ab dem 20. Mai 2020 kein Tabak mehr mit Menthol-Aroma verkaufen – und das betrifft, leider, auch Shisha-Tabak. Für Minz-Aroma gilt dies schon seit dem Jahr 2016 und vier Jahre später wird nun auch das Menthol verbannt.
Vom Verbot sind in Deutschland schätzungsweise ca. 40-60% der Wasserpfeifentabaksorten betroffen,was ca. 50-70% der Absatzmenge ausmacht. Eine satte Zahl und was ernüchternd hinzukommt ist, dass es viele dieser sehr traditionsreichen Sorten dann nicht mehr oder - soweit überhaupt möglich - nur noch in stark abgeänderter Rezeptur geben wird. 
Die EU-Richtlinie (als Grundlage jeder nationalen Gesetzgebung) schreibt allerdings keineswegs vor, dass Minze und Menthol nicht mehr in Shisha-Tabak verwendet werden dürfen. Und so betreffen z.B. in Spanien oder Frankreich die Gesetze zum Verbot der Verwendung von Minze und Menthol als Tabakzusatz, auch nur Feinschnitt-Tabak und Zigaretten, nicht jedoch Shisha-Tabak. Das Menthol-Minz-Verbot für Shisha-Tabak ist also eine rein deutsche Erfindung.*

Glücklicherweise ist die Schweiz, wie auch die übrigen EU-Länder nicht von diesem Verbot betroffen. In Zukunft müssen wir uns also darauf einstellen, dass bei gewissen Tabaksorten aus Deutschland nun leichte Änderungen im Bezug auf den Menthol- oder Minzegehalt Gang und Gäbe sein werden.

Damit Du weisst, womit Du es zu tun hast, werden wir alle unsere Tabakbeschreibungen entsprechend anpassen. 

*Quelle: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-ausnahme-von-shisha-tabak-vom-verbot-von-menthol-und-minze#petition-main

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